Lohnerhöhung von 2.5% in etwa dem Anfangslohn des Nachfolgers von brutto CHF 9'708.35. Nachdem die Klägerin am 21. November 2005 ihre Arbeit bei der Beklagten begann, war sie am 1. Juni 2007 seit rund 18 Monaten bei der Beklagten angestellt und hatte damals zusammen mit den Volontariaten 44 Monate Berufserfahrung als Juristin. Dies zeigt, dass die Klägerin ab 1. Juni 2007 in etwa den gleichen Lohn hatte, wie ihr Nachfolger, die Berufserfahrung der Klägerin damals von 44 Monaten (26 Monate Volontariat und 18 Monate bei der Beklagten) jedoch noch kürzer war als jene des Nachfolgers von 54.5 Monaten bei dessen Eintritt;