Wird nun die Lohnentwicklung der Klägerin betrachtet, kann festgestellt werden, dass sie ihren Lohn stetig steigern konnte. Ab 1. Juni 2007 erzielte sie einen monatlichen Bruttolohn von CHF 9'491.65 inkl. Anteil 13. Monatslohn und Pauschalspesen (siehe Auflistung im vorinstanzlichen Urteil, S. 12). Dieser Lohn entspricht unter Berücksichtigung einer generellen jährlichen