Für die Appellantin war die Anstellung bei der Beklagten ihre erste feste Anstellung als Juristin nach den Volontariaten. Der Nachfolger dagegen hatte bereits zwei Anstellungen als Legal Counsel von insgesamt 21 Monaten, in welchen er als Unternehmensjurist in internationalen Firmen tätig war. Diese Erfahrung als Unternehmensjurist konnte er auch bei der Beklagten einbringen.