Nach dem Lizentiat absolvierte die Klägerin ein fünfmonatiges Volontariat bei der Justiz-, Poli- zei- und Militärdirektion Basel-Landschaft und anschliessend ein 21-monatiges Volontariat in einem Anwaltsbüro (siehe Lebenslauf der Klägerin, Klagantwortbeilage 3). Dem Lebenslauf ist nicht zu entnehmen, dass die Klägerin im Anwaltsbüro nach dem Volontariat als Angestellte tätig war, wie sie in der Appellationsbegründung (S. 9) behauptet. Vielmehr ist dem Lebenslauf zu entnehmen, dass sie sich nach dem Anwaltsvolontariat, welches bis im September 2004 dauerte, ab Oktober 2004 auf die Anwaltsprüfungen vorbereitete.