Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht mehreren verschiedenen Stellen tätig und konnte Führungserfahrungen im Militär sammeln. Die Klägerin hatte nur eine Stelle bei der Immobilienverwaltung. Für die Stelle bei der Beklagten kam der Klägerin ihre Tätigkeit bei der Immobilienverwaltung, bei welcher sie nach eigenen Angaben bereits Kenntnisse des Mietrechts und des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts anwenden konnte, zu Gute. Der Nachfolger konnte seine Erfahrungen aus dem Projekt bei der H.____AG sowie die administrativen Erfahrungen bei der J.____ einbringen, wie auch seine Führungserfahrungen aus dem Militär.