Die Wirtschaftsmatur und zwei Semester Wirtschaftsstudium sind in etwa gleichwertig, so dass auch die wirtschaftliche Ausbildung als ebenbürtig zu werten ist und zu keinen Lohnunterschieden führen kann. Während dem Studium hat die Appellantin während drei Jahren als Sachbearbeiterin Inkassound Mahnwesen bei einer Immobilienverwaltung gearbeitet (siehe Lebenslauf der Appellantin, Klagantwortbeilage 3). Anlässlich der Parteibefragung hat sie an der Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht ausgesagt, dass sie während dem Semester jeweils zu 40% und in den Semesterferien zu 80% dort gearbeitet habe. Es wird daher von einem durchschnittlichen Pensum von ca. 50% für drei Jahre ausgegangen.