7.3 Der Werdegang und die Berufserfahrung der Appellantin und ihres Nachfolgers werden im Folgenden verglichen. Die Appellantin trat am 21. November 2005 bei der Beklagten ein und war damals 27-jährig. Der Nachfolger fing am 1. August 2008 mit 37 Jahren an. Beide haben ein Jus-Studium absolviert und diesbezüglich gleiche Ausbildungen vorzuweisen. Der Nachfolger hat zusätzlich zwei Semester Wirtschaft studiert; die Appellantin hat dagegen die Wirtschaftsmatur. Die Wirtschaftsmatur und zwei Semester Wirtschaftsstudium sind in etwa gleichwertig, so dass auch die wirtschaftliche Ausbildung als ebenbürtig zu werten ist und zu keinen Lohnunterschieden führen kann.