Die Vorinstanz sei zudem davon ausgegangen, dass es sich bei den von ihrem Nachfolger im Lebenslauf als "Legal Traineeship", zu Deutsch Praktikum, ausgeführten Tätigkeiten um eine Stelle als Legal Counsel gehandelt habe. Die jeweils kurzen Anstellungen ihres Nachfolgers würden belegen, dass er vermutlich nirgends zur Zufriedenheit seiner Arbeitgeber tätig gewesen sei, insbesondere, dass er sich innert so kurzer Zeit nicht in die jeweiligen Tätigkeitsfelder seiner Arbeitgeber habe einarbeiten können. Bei der G.____AG sei er nach nur wenigen Monaten unter sofortiger Freistellung und mit äusserst dürftigem Arbeitszeugnis gekündigt worden.