Er erzielte bereits einen Lohn in der Höhe seines späteren Verdienstes und brachte diese Lohnhöhe als Verhandlungsbasis bei der Beklagten ein. • Die Klägerin erhielt weitere geldwerte Vorteile in Form von bezahlten Frei-Tagen für die Absolvierung des Anwaltsexamens. Die Vorinstanz kam dann zum Schluss, dass die Lohndifferenz sachlich begründet ist aufgrund der breiteren und längeren Erfahrung des Nachfolgers, aufgrund seiner Erfahrungen insbesondere auch im wirtschaftlichen Umfeld und aufgrund seines Alters.