Der Nachfolger erwarb schon während des Studiums Kenntnisse und Erfahrungen im wirtschaftlichen Umfeld (Wirtschaftsstudium, H.____AG-Projekt). • Die Klägerin besitzt das Anwaltsexamen im Gegensatz zu ihrem Nachfolger. • Der Nachfolger war bei seinem Stellenantritt bereits 37 Jahre alt. • Er war zuvor während ca. drei Jahren bei verschiedenen Arbeitgebern in einem wirtschaftlichen Umfeld und auch im internationalen Kontext tätig. • Er erzielte bereits einen Lohn in der Höhe seines späteren Verdienstes und brachte diese Lohnhöhe als Verhandlungsbasis bei der Beklagten ein.