Pauschalspesen von CHF 500.--) und für den Nachfolger monatlich brutto CHF 9'708.35 (Bruttomonatslohn CHF 8'500.-- zuzüglich monatlicher Anteil 13. Monatslohn von CHF 708.35 und monatlichen Pauschalspesen von CHF 500.--). Diese Anfangslöhne wurden von den Parteien im Appellationsverfahren auch nicht bestritten. Die Klägerin hat am 21. November 2005 bei der Beklagten angefangen, ihr Nachfolger am 1. August 2008.