V. Dieses Urteil wird den Parteien schriftlich eröffnet. Präsidentin Gerichtsschreiberin Christine Baltzer-Bader Karin Arber Der Appellant hat gegen diesen Entscheid Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht (Verfahrensnummer: 5A_481/2012) erhoben. Seite 18 http://www.bl.ch/kantonsgericht