2020. Im Übrigen wird das erstinstanzliche Urteil bestätigt, soweit an der Appellation festgehalten wird. III. Die Gerichtsgebühr inkl. Auslagen für das zweitinstanzliche Verfahren von pauschal CHF 8'000.-- zuzüglich Dolmetscherkosten von CHF 375.-- werden der Appellantin zu 3/5 und dem Appellant zu 2/5 auferlegt. IV. Die Appellantin hat dem Appellant für das Appellationsverfahren eine reduzierte Parteientschädigung von pauschal CHF 4'000.-- (inkl. Spesen und MWSt.) zu bezahlen.