Entsprechend dem genannten Verteilschlüssel hat die Appellantin ca. 3/5 bzw. rund CHF 24'000.-- der gesamten Anwaltskosten zu übernehmen; dies durch Bezahlung von rund CHF 20'000.-- für ihre eigene Anwältin und einer reduzierten Parteientschädigung von CHF 4'000.-- an den Appellant. Demgemäss hat die Appellantin dem Appellant eine reduzierte Parteientschädigung von pauschal CHF 4'000.-- (inkl. Spesen und MWSt.) zu bezahlen. Seite 17 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: I. Die Appellation des Appellanten wird vollumfänglich abgewiesen.