Seite 16 http://www.bl.ch/kantonsgericht dem Ergebnis des Appellationsverfahrens. Die Gerichtsgebühr für die Beurteilung der vorliegenden Appellation wird in Anwendung von § 9 Abs. 1 i.V. mit § 8 Abs. 1 lit. i GebT (SGS 170.31) auf CHF 8'000.-- inkl. Auslagen festgelegt. Ferner sind noch Dolmetscherkosten von CHF 375.-- (je CHF 187.50 für die Schlusseinleitungsverhandlung und die Hauptverhandlung) angefallen, so dass sich die Gerichtskosten auf insgesamt CHF 8'375.-- belaufen.