7. Die Appellantin beantragt an der Hauptverhandlung vor Kantonsgericht als Klagänderung, der Unterhaltsbeitrag sei zu kapitalisieren und der Appellant sei zu verpflichten, der Appellantin eine Kapitalabfindung von CHF 797'510.-- zu bezahlen. Sie führt aus, der Appellant wohne in Y.____ und bezahle die Unterhaltsbeiträge oft unpünktlich. Der Appellant habe seinen Kindern gemäss Schilderungen mitgeteilt, dass er sich im kommenden Jahr in Z.____ zur Ruhe setzen wolle. Wenn der Appellant nicht mehr bei der jetzigen Arbeitgeberin arbeite und im Ausland wohne, würde die Einbringlichkeit der Unterhaltsbeiträge erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht.