Die Appellantin geht von einem aktuellen monatlichen Grundgehalt des Appellanten von mindestens CHF 15'726.-- aus und kommt nach Hinzurechnung eines Bonus sowie zusätzlichen Expat-Allowences auf einen durchschnittlichen Monatslohn von CHF 30'000.--. Sie führt weiter aus, auch aus dem Lohnausweis bis August 2009 ergebe sich ein monatliches Einkommen von CHF 28'750.--. Der Appellant entgegnet, der Lohnausweis 2009 beziehe sich auf das frühere Arbeitsverhältnis und sei nicht mehr relevant. Er werde aber von der Appellantin auch falsch gewürdigt.