Die Steuern von CHF 650.-- basieren auf einem Einkommen von monatlich CHF 6'000.--, unter Berücksichtigung von steuerlichen Abzügen für Berufsauslagen und Altersvorsorge. Für die Altersvorsorge, Hobbys, Ferien und Kosmetik wird ein Betrag von pauschal CHF 2'000.- eingesetzt. Dieser Betrag ist insoweit angemessen, als die Parteien einen hohen Lebensstandard gelebt haben und daher ein entsprechender Zuschlag im Grundbedarf vorzunehmen ist. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass scheidungsbedingte Mehrkosten bestehen, der Lebensunterhalt nunmehr höher ist als in X.____ und der Überschuss während der Ehe einer vierköpfigen Familie diente.