Der Appellant bestreitet, dass ein monatlicher Bedarf der Appellantin von rund CHF 6'000.-- pro Monat bestehe und angemessen sei, ohne jedoch den angemessenen Bedarf zu beziffern. Er führt aus, dieser Betrag sei für eine Einzelperson zu hoch und nicht gerechtfertigt. Der Grundsatz des "clean break" habe auch zur Folge, dass die Appellantin sich nicht bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters des Appellanten einfach auf ihren bisher gelebten Lebensstandard berufen könne. Vielmehr müsse sie sich in Bezug auf den Lebensstandard und den Bedarf gegebenenfalls einschränken.