Die Appellantin hat mit Eingabe vom 5. April 2012 ein Schreiben vom 3. April 2012 von Dr. med. C.____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, eingereicht. Die Ärztin bestätigt, dass die Appellantin seit dem 13.09.2011 in ihrer Behandlung stehe. Aus gesundheitlichen Gründen sei diese nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Eine IV-Abklärung solle eingeleitet werden. Weiter reicht die Appellantin an der Hauptverhandlung den ärztlichen Bericht von Dr. med. D.____ vom 13. April 2012 ein.