Weiter ist nicht ersichtlich, was sie für die Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt konkret getan hat. So hat sie insbesondere ihre Deutschkenntnisse nicht verbessert. Auch diesbezügliche Bemühungen sollten ihre Chancen steigern und ihr ein Erwerbseinkommen ermöglichen. Sie hat in ihrem Leben 12 Jahre in der Schweiz gelebt. Ihre Deutschkenntnisse sind mangelhaft, wie anlässlich der heutigen Hauptverhandlung festgestellt werden konnte, und sie verfügt über keine abgeschlossene Ausbildung. Obwohl die mangelhaften Deutschkenntnisse und eine fehlende Ausbildung die Erwerbstätigkeit erschweren, ist eine solche nach Auffassung des Kantonsgerichts dennoch möglich.