Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht Fähigkeiten zu verbessern, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht hätten. Die Nachteile in der Sprache und Ausbildung könne die Appellantin jedoch kompensieren oder beheben. Sie verfüge über Kenntnisse und Fähigkeiten im künstlerischen Bereich, verstehe sich in der Gesellschaft gewandt zu bewegen und verfüge aufgrund der bisherigen Lebenshaltung auch über eine Weltgewandtheit und über eine überdurchschnittliche Lebenserfahrung. Wenn sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gezielt ausbauen und einsetzen würde, könne sie deutlich mehr als CHF 3'500.-- netto pro Monat verdienen.