Die Appellantin führt in ihrer Appellationsbegründung aus, sie habe einen Anspruch auf einen angemessenen und gebührenden Unterhalt. Es liege eine Ehedauer von 20 Jahren und damit eine langjährige Ehe vor. Die Ehe sei lebensprägend gewesen. Sie selber stamme aus V.____ und weise keine besondere Berufsausbildung aus. Die Ehegatten hätten eine Ehe in klassischer Rollenverteilung geführt. Die Appellantin habe den Haushalt besorgt und die Kinder gross gezogen. Es sei dem Appellant ein Anliegen gewesen, dass die Appellantin nicht berufstätig sei. Der Appellant sei als Expat im Ausland tätig gewesen. Die Familie habe vor der Trennung dreieinhalb Jahre in W.____ und sechs Jahre in X.