In diesem Tätigkeitsbereich seien jedoch gewisse Deutschkenntnisse vorausgesetzt, über welche die Appellantin nach eigenen Angaben nicht verfüge. Für andere Arbeitstätigkeiten habe sie praktisch keine Bewerbungsversuche unternommen. Die Sprachprobleme und die fehlende Ausbildung würden ihre Stellensuche nicht erleichtern. Aufgrund ihres Alters und ihrer Gesundheit sei ihr jedoch durchaus möglich, eine Anstellung zu finden. So gebe es Arbeitstätigkeiten (z.B. in der Produktion) für ungelernte Arbeitskräfte mit mangelhaften Deutschkenntnissen, deren Ausführung der Appellantin möglich sei.