Die Appellantin fordert mit ihrer Appellation einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 7'500.-- bis zum Eintritt des Appellanten in sein AHV-Alter. Der Appellant beantragt dagegen mit seiner Appellation, er sei in Abänderung von Ziffer 2 des vorinstanzlichen Urteils bei seiner Bereitschaft zu behaften, der Appellantin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'500.-- für die Dauer eines Jahres ab Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen.