Das Rechtsbegehren betreffend Unterhaltsbeitrag ändert sie insofern, als sie beantragt, der Appellant sei zu verpflichten, der Appellantin eine Kapitalabfindung von CHF 797'510.-- zu bezahlen, eventualiter einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 7'500.-- bis zum Eintritt des Appellanten in sein schweizerisches AHV-Alter. Die Parteien Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht werden befragt und die Plädoyers gehalten. Auf die Parteiaussagen sowie die in den Rechtsschriften und Plädoyers vorgebrachten Ausführungen wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen