K. Zur heutigen Verhandlung erscheinen beide Parteien mit der Rechtsvertreterin bzw. dem Rechtsvertreter. Die Appellantin reicht einen Arztbericht vom 13. April 2012 sowie zwei Mails an den Gegenanwalt vom 6. bzw. 7 Dezember 2011 ein. Die Appellantin zieht die Appellation in Bezug auf Ziffer 5 (Güterrecht) des vorinstanzlichen Urteils protestando Kosten zurück. Das Rechtsbegehren betreffend