Weiter wurde die Vereinbarung der Ehegatten über die hälftige Teilung ihrer während der Ehe angesparten Vorsorgeguthaben gerichtlich genehmigt und die Vorsorgeeinrichtung des Ehemannes angewiesen, den Betrag von CHF 193'758.75 sowie von CHF 100'566.35 auf ein Freizügigkeitskonto der Ehefrau zu überweisen (Ziff. 4). Der Ehemann wurde weiter verpflichtet, der Ehefrau das Motorrad Enfield 350cc Modell 2000 zu unbeschwertem Eigentum herauszugeben (Ziff. 5a) und der Ehefrau aus Güterrecht CHF 5'000.-- und Venezolanische Bolivares 57'500.-- zu bezahlen (Ziff. 5b). Im Übrigen wurde festgestellt, dass die Ehegatten güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt sind (Ziff.