ZGB monatliche und vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 4'500.-- ab Rechtskraft des Urteils bis 31. Dezember 2011 und danach von CHF 2'500.-- bis zum 31. Dezember 2020 zu bezahlen (Ziff. 2). Diese Unterhaltsbeiträge wurden indexiert (Ziff. 3). Weiter wurde die Vereinbarung der Ehegatten über die hälftige Teilung ihrer während der Ehe angesparten Vorsorgeguthaben gerichtlich genehmigt und die Vorsorgeeinrichtung des Ehemannes angewiesen, den Betrag von CHF 193'758.75 sowie von CHF 100'566.35 auf ein Freizügigkeitskonto der Ehefrau zu überweisen (Ziff.