Demnach wird erkannt: ://: 1. Die Appellation wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Die Anschlussappellation wird abgewiesen. Seite 35 http://www.bl.ch/kantonsgericht 2. Die ordentlichen Kosten des Appellationsverfahrens von CHF 25'000.− werden zu drei Fünfteln (CHF 15'000.−) dem Appellanten und Anschlussappellaten und zu zwei Fünfteln (CHF 10'000.−) der Appellatin und Anschlussappellantin auferlegt.