Allein dies ergibt ein Einkommen von CHF 9'278.− pro Monat. Hinzu kommen noch sein Erwerbseinkommen und sein Vermögensertrag aus den Landwirtschaftsparzellen, der Liegenschaft in D.___ und dem von der Appellatin seit dem 1. Juni 2008 geschuldeten Zins von 5 % auf den 514'000.−, sodass anzunehmen ist, dass er insgesamt ein deutlich CHF 10'000.− übersteigendes Einkommen pro Monat erzielt. Weil der Appellant weder substanziiert darlegt noch ersichtlich ist, dass er während der über 20-jährigen Trennungszeit über ein höheres Einkommen verfügte, erscheint das von der Vorinstanz berücksichtigte Einkommen von CHF 10'000.− als angemessen.