Gemäss dem Urteil des Obergerichts vom 25. April 2000 sei es ihm auch nicht zuzumuten das Ferienhaus im Tessin für den eigenen Lebensunterhalt zu vermieten. Zudem werde nicht berücksichtigt, dass sein Einkommen aus der eigenen Arbeit äusserst unbeständig sei und er mit der Anlage der erhaltenen Million in Zeiten der schwachen Börse und der Wirtschaftskrise selbstverständlich nicht die horrenden Erträge erzielen könne, welche ihm unterstellt würden.