Weiter könne der Kläger aus der einen Million Franken, welche ihm die Beklagte aus dem gerichtlichen Vergleich bezahlt habe, einen Ertrag erwirtschaften, welcher monatlich mindestens CHF 1'450.− betrage. Der Kläger habe an der Hauptverhandlung ausgesagt, er sei wieder erwerbstätig, sodass er auch daraus ein Einkommen generieren könne. Schliesslich sei auch zu berücksichtigen, dass dem Kläger in der vorliegenden güterrechtlichen Auseinandersetzung die Landwirtschaftsparzellen wie auch die Liegenschaft in D.___, aus welcher er ebenfalls Mietzinserträge erzielen könne, zugewiesen würden. Zudem habe die Beklagte ihm noch CHF 514'500.− zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Juni 2008 zu bezahlen.