Der Kläger sei aufgrund seiner Mietzinseinnahmen, seines Vermögens, seiner Arbeitskraft und dem Ergebnis der güterrechtlichen Auseinandersetzung durchaus in der Lage, für seinen Unterhalt selbst aufzukommen. Der Kläger habe in den Jahren 2006 und 2007 aus der Vermietung der Garagenliegenschaft durchschnittlich einen jährlichen Gewinn von rund CHF 85'000.− erzielt. Weiter könne der Kläger aus der einen Million Franken, welche ihm die Beklagte aus dem gerichtlichen Vergleich bezahlt habe, einen Ertrag erwirtschaften, welcher monatlich mindestens CHF 1'450.− betrage.