Diese Bestimmung enthalte zwei Grundsätze: Einerseits das "Clean-Break-Prinzip", mit dem angestrebt werde, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung wenn immer möglich wirtschaftlich unabhängig werden und für seine Bedürfnisse selber aufkommen solle, andererseits den Grundsatz der Solidarität, wonach die Ehegatten nicht nur die Folgen der während der Ehe vereinbarten Aufgabenteilung, sondern auch die Folgen anderer Ursachen, die es einem von ihnen verunmögliche, sich um seinen Unterhalt zu kümmern, gemeinsam tragen sollten. Die Unterhaltsverpflichtung sei sowohl hinsichtlich der Berechtigung als auch in Bezug auf die Höhe und