Seite 24 http://www.bl.ch/kantonsgericht E. 9.3 aufgezeigt - seinen gebührenden Unterhalt und eine angemessene Altersvorsorge sicherzustellen. Demzufolge ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Liegenschaft in D.___ dem Appellanten zu Alleineigentum zuzuteilen, ohne den Appellanten zu einer Ausgleichszahlung an die Appellatin zu verpflichten. 6.1 Zu beurteilen ist die Rechtsnatur der von der Appellatin dem Appellanten zu bezahlenden 6 % auf den CHF 700'000.− für die Übertragung der Anteile an den Parzellen Nrn. 310 und 420, Grundbuch C.____ .