Die Vorinstanz stelle selber fest, dass der Kläger es gemäss eigenen Aussagen, nicht mehr nötig habe zu arbeiten. Wäre er hierzu bereit, könnte er bereits aus seinem Garagenbetrieb deutlich mehr erzielen und die von der Vorinstanz aufgeführten Zinserträge schienen daneben geradezu lächerlich. Es könne schlicht nicht angehen, dass sie, die hart arbeite, hierfür noch bestraft werde, indem dem Kläger - wohlverstanden güterrechtlich - mehr zugesprochen werde, als ihm rechtlich zustünde, damit er gleich viel Einkommen generieren könne wie sie selbst.