Der Appellant zeigte nicht konkret auf, durch welche Transaktionen die Appellatin den von ihm behaupteten Betrag von mindestens CHF 530'000.− an sich genommen haben soll, um ihn für eigene Zwecke zu verwenden. So legte er weder Abhebungen oder Überweisungen im Interesse der Appellatin von den Konti, auf welchen die fraglichen Grundstückserlöse einbezahlt wurden, noch die Verwendung der behaupteten Summe im Interesse der Appellatin dar. Angemerkt sei, dass der Appellant nicht einmal den Kaufpreis der fraglichen Liegenschaft an der ____strasse 7 und das angeblich von der Appellantin darin investierte Eigenkapital bezifferte.