_strasse 7. Es sei unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar, weshalb die Vorinstanz nicht genügend Indizien habe ausfindig machen können, welche zur richterlichen Überzeugung geführt hätten, dass von den insgesamt durch die Appellatin behändigten zirka 1,5 Millionen Franken nicht der eine Drittel aus seinem Eigengut entweder für den Lebensunterhalt (und damit für das Gesamtgut) oder für den Kauf von Liegenschaften über Strohmänner (____strasse 7 oder auch weitere im Dunkeln verbliebene Geschäfte) zum Verschwinden gebracht worden sei. Die angeführten Indizien seien nur zu offensichtlich und ein Ersatzanspruch damit gerechtfertigt.