Es sei ebenfalls belegt, dass er mit seinem Garagenbetrieb stets Verluste eingefahren habe. Diese Verluste seien dem Gesamtgut zuzurechnen. Es sei ebenfalls erstellt, dass sich die Appellatin nahezu die gesamten Erträge aus der Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, von zirka einer Million Franken in bar habe auszahlen lassen. Diese Vermögenswerte seien ebenso verschwunden. Belegt sei sodann ein Liegenschaftskauf der Appellatin über einen Strohmann an der ____strasse 7.