1.3.3 Mit Anschlussappellation beantragte die Appellatin, es sei der Appellant zu verpflichten, ihr für die Parzelle Nr. 6749, Grundbuch C.____, eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 1'069'850.− und ihr in Abgeltung ihres hälftigen Miteigentumsanteils der Parzelle Nr. 1372, Grundbuch E.___, mindestens CHF 261'000.− zu bezahlen. Als güterrechtlicher Ausgleich für die Zuteilung des Alleineigentums an den beiden vorgenannten Parzellen an den Appellanten verlangte sie somit insgesamt CHF 1'330'850.−. Die Appellatin begehrte mit Schreiben vom 30. Mai 2008, es seien die Parzellen Nrn.