Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3.c Eventualiter sei der Anschlussappellat zu verpflichten, ihr nach Abzug der Hypothekarschuldverpflichtung in Abgeltung ihres hälftigen Miteigentumsanteils die Hälfte des gemäss Ziffer 3.b hiervor festgestellten Verkehrswertes zu bezahlen. 3.d Es sei das Grundbuchamt E.___ anzuweisen, dem Anschlussappellaten gegen den Nachweis der Bezahlung des vorgenannten Mindestbetrages von CHF 261'000.− respektive des Betrags entsprechend 3.c.