__, einzuholen. 2.c Eventualiter sei der Anschlussappellat zu verpflichten, ihr nach Abzug der Hypothekarschuldverpflichtung in Abgeltung ihrer güterrechtlichen Ansprüche die Hälfte des gemäss Ziffer 2.b hiervor festgestellten Verkehrswerts zu bezahlen. 3.a Es sei der Anschlussappellat zu verpflichten, ihr in Abgeltung ihres hälftigen Miteigentumsanteils der Liegenschaft in D.___, Parzelle Nr. 1372, Grundbuch E.___, mindestens CHF 261'000.− zu bezahlen. 3.b Eventualiter sei eine Verkehrswertschätzung über die Liegenschaft in D.___, Parzelle Nr. 1372, Grundbuch E.___, einzuholen.