Es sei das bereits aufgenommene Inventar mit den Liegenschaften Parzellen Nrn. 420 und 310, Grundbuch C.____, sowie sämtlicher Wertschriften der Appellatin und den Vermögensrechten der Appellatin an der Liegenschaft ____strasse 7, Basel, zu ergänzen. 27. Es sei eine aktuelle Expertise analog zur Expertise des HBV vom 3. Oktober 1997 hinsichtlich des Schadens durch laienhafte Verwaltung der Parzelle Nr. 420, Grundbuch C.____, einzuholen. 28. Es seien die Enteignungsakten betreffend Schulhausbauten der 1960er Jahre der Fälle G.___, F.___, Kläger & Konsorten gegen Gemeinde C.__