Seite 11 http://www.bl.ch/kantonsgericht 25. Es seien beim Grundbuchamt Arlesheim aktuelle Grundbuchauszüge mit den üblichen Angaben, wie Objektbeschrieb, Eigentumsverhältnisse, An- und Vormerkungen, Lastenverzeichnis, insbesondere Grundpfandbelastungen der Parzellen Nrn. 420 und 310, Grundbuch C.____, von Amtes wegen beizuziehen und es sei beim Grundbuchamt Arlesheim zu erfragen, ob betreffend die Parzelle Nr. 420 Eigentumswohnungen im Rahmen von Stockwerkeigentum ausgeschieden worden sind. 26. Es sei das bereits aufgenommene Inventar mit den Liegenschaften Parzellen Nrn.