Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht 12. Die weiteren Rechtsbegehren werden abgewiesen. 13. Die ordentlichen Kosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 15'000.− sowie Auslagen des Bezirksgerichts Liestal von pauschal CHF 500.− und Kosten des güterrechtlichen Inventars von CHF 610.−, sowie die Auslagen des Bezirksgerichts Sissach gemäss der Abrechnung vom 8. Mai 2003 von insgesamt CHF 15'004.70 (Kosten für amtliche Erkundigungen, Expertisen, Zeugengelder, Rechnung Grundbuchamt, Porti und Telefon), werden den Ehegatten je hälftig auferlegt.