18. Mit Urteil vom 9. September 2010 entschied das Bezirksgericht Liestal: " 1. Die von den Ehegatten am 27. Juli 1973 in C.____ geschlossene Ehe wird gemäss übereinstimmendem Antrag geschieden. 2. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger CHF 514'500.− zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. Juni 2008 zu bezahlen. 3. Die Parzelle Nr. 6749, Grundbuch C.____, wird dem Kläger zu Alleineigentum zugesprochen. Die vom Bezirksgericht Arlesheim mit Verfügung vom 27. März 1990 angeordnete Grundbuchsperre wird aufgehoben.