15. Mit Stellungnahme vom 22. Juli 2008 zur Eingabe der Beklagten vom 30. Mai 2008 verlangte der Kläger, dass die gegnerischen Rechtsbegehren abzuweisen seien, soweit sie in Widerspruch der klägerischen Anträge vom 30. Mai 2008 stünden, unter o/e-Kostenfolge. 16. Mit Stellungnahme vom 6. August 2008 zum Schreiben des Klägers vom 30. Mai 2008 begehrte die Beklagte, es seien die Rechtsgehren des Klägers vollumfänglich abzuweisen, unter o/e-Kostenfolge.