Nr. 1372, Hausplatz mit Wohnhaus zu Aneineigentum zuzusprechen. 3. Es sei das Grundbuchamt E.___ gerichtlich anzuweisen, die auf den Namen beider Ehegatten im Grundbuch eingetragene Liegenschaft in D.___, Parzelle Nr. 1372, Grundbuch E.___, Hausplatz mit Wohnhaus, zu alleinigem Eigentum des Klägers im Grundbuch einzutragen. 4.a Es sei festzustellen, dass die auf den Namen der Beklagten im Grundbuch eingetragenen Liegenschaften in C.____, Parzellen Nm.