Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht 12. Mit Verfügung vom 31. Januar 2008 hob der Präsident des Bezirksgerichts Liestal die Sistierung des Scheidungsverfahrens auf und forderte die Parteien im Hinblick auf eine anzusetzende Vergleichsverhandlung auf, dem Bezirksgericht Liestal mitzuteilen, welche Punkte noch streitig seien bzw. die aktuellen Rechtsbegehren zu stellen. 13. Mit Eingabe vom 30. Mai 2008 begehrte der Kläger: " I. Scheidung Es sei die Ehe der Parteien zu scheiden.